AGB

Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Benutzern und Gästen den Aufenthalt im SportPark Cottbus so angenehm wie möglich zu machen.

  1. Geltungsbereich der AGB
    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Anlagen im SportPark Cottbus.
  2. Allgemeine Benutzungsvorschriften
    Mit dem Betreten der Außen- und Innenanlagen des SportPark Cottbus durch Mieter, Mitspieler und Besucher, sowie mit der Reservierung von Plätzen gelten die AGB des SportPark Cottbus in allen Punkten als bekannt und treten wirksam in Kraft.
  3. Öffnungszeiten
    Die Öffnungszeiten der Anlage und deren Einschränkungen können den Aushängen und aus der Internetseite entnommen werden.
  4. Vermietung der Plätze
    • Allgemeines:
      Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, vorausgesetzt der Mieter wird mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert. Der Mieter stellt für diese Informationspflicht eine geeignete Infoadresse (E-Mail oder Telefonnummer) zur Verfügung.
    • Einzelstunden:
      Buchungen von Einzelstunden erfolgen über den Namen des Mieters. Gebuchte Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise oder gar nicht nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so wird dem Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt. Gebuchte Stunden können bis 24 Stunden vor Spielbeginn storniert werden.
    • Spieleinheit:
      Die Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit. Eine Spieleinheit entspricht 60 Minuten. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende ist die Uhr am Tresen des SportParkes Cottbus. Nach der ersten gebuchten Stunde ist auch die Fortsetzung der Buchung im Halbstundenrhythmus möglich. Wird über die angemietete Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene halbe Stunde berechnet.
    • Preise:
      Es gelten die jeweils in den Sportstätten ausgehängten Preise. In der Platzmiete sind neben der Nutzung des angemieteten Platzes die Nutzung der Umkleiden und Duschen, sowie das Lichtgeld enthalten.
    • Abonnements oder Buchung von Sonderveranstaltungen
      Abonnements kommen ausschließlich durch Abschluss eines rechtsgültigen ABO-Vertrages zustande. Die geltenden Vertragsbedingungen sind dem ABO-Vertrag zu entnehmen. Gleiches gilt für die Buchung von Event-Paketen für z.B. Turniere, Ligen, Geburtstagsfeiern, Firmenevents etc. Es erfolgt im Falle einer Absage keine Rückerstattung, sondern eine Stundengutschrift, die am Ende der jeweiligen Saison verfällt. Eine Auszahlung ist nur dann möglich, wenn in Ausnahmefällen eine ABO-Stunde von Seiten des SportPark Cottbus abgesagt werden muss.
  5. Benutzungsvorschriften
    • Die Sportstätten sowie alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für eigens verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Sportanlagen, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Mitarbeiter des SportPark Cottbus unverzüglich zu melden.
    • Das Anbringen von Plakaten o. ä. Bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung durch den Bereichsleiter des SportPark Cottbus.
    • In die Sportstätten sowie in die Umkleiden dürfen nur Plastikflaschen mitgenommen werden.
    • Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten des SportPark Cottbus , dem Restaurant und dem Foyer sowie auf der Spielgolfanlage strikt untersagt!
    • Jeder Besucher und Benutzer des SportPark Cottbus hat den Anweisungen der SportPark Cottbus Mitarbeiter Folge zu leisten.
    • Die Tennisplätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen betreten werden. Das Tragen von Schraubstollen oder Nockenschuhen in der Halle und auf den Außenplätzen ist nicht gestattet.
    • Die Badmintonplätze dürfen nur mit Hallenschuhen mit heller, abriebfester Sohle betreten werden. Für eventuelle Schäden durch die Nutzung nicht geeigneter Schuhen haftet der Träger dieser Schuhe.
    • Das Ballspielen ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet.
    • Es ist verboten sich an die Basketballkörbe zu hängen.
    • Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr.
    • Minderjährigen ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters oder einer berechtigten Aufsichtsperson gestattet. Diese Person verantwortet auch den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Halle und Anlage.
    • Eltern haften für ihre Kinder.
    • Unnötiges Lärmen und Toben ist im Sinne der Sportlichkeit zu vermeiden.
    • Bei Tätlichkeiten gegenüber Spielern, Zuschauern, Mitarbeitern oder Schiedsrichtern sowie bei groben Beleidigungen sowie unsportlichem Verhalten erfolgt ein sofortiger Hallenverweis.
  6. Haftungsausschluss
    Für Sach- und Personenschäden, die Ihnen während des Aufenthalts im SportPark Cottbus entstehen, beschränkt sich die Betreiberhaftung auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Für Verlust von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung. Umkleideräume sind ausschließlich zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken geeignet und nur dafür zu verwenden. Für einen eventuellen Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sporttaschen inklusive aller Wertgegenstände mit an die Plätze zu nehmen und ausschliesslich auf den gekennzeichneten Flächen abzustellen.
  7. Zuwiderhandlungen
    Bei Zuwiderhandlungen dieser Geschäftsbedingungen, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Sportstätten ohne Befreiung der Zahlungspflicht sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen Ansprüchen bleibt vorbehalten.
  8. Gerichtsstand
    Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien Cottbus als vereinbarter Gerichtsstand und Erfüllungsort.
  9. Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.

Stand: Januar 2019 SportPark Cottbus, Lange Str. 2, 03051 Cottbus- Gallinchen